Kinderkrippe der Marktgemeinde Preding Zwergenland

Email: kinderkrippe@preding.eu

Rebenweg 2 – Erdgeschoss

Handy Nr: 0660 / 30 88 438

KIGA Büro: 03185 / 22 22 60

Montag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr (Halbtag)
bzw. bis 17:00 Uhr  (Ganztag)

Team Kinderkrippe Preding
(Foto Astrid Tschabuschnig)

Bild von Lena Meier

Lena Meier

Kinderkrippenleitung und Stellvertretung Kindergartenleitung.
Kindergartenpädagogin der Kinderkrippe Zwergenland am Vormittag

Bild von Sabine Lipp

Sabine Lipp

Kinderbetreuerin der Kinderkrippe Zwergenland am Vormittag

Christina Roth


Kindergartenpädagogin der Kinderkrippe Zwergenland am Nachmittag

Michelle Aldrian

Kinderbetreuerin der Kinderkrippe Zwergenland am Nachmittag

Andrea Temmel

Kinderbetreuerin der Kinderkrippe Zwergenland

Wir legen darauf Wert, dass die Kinder regelmäßig die Kinderkrippe besuchen.

Das Kinderkrippenjahr ist zeitgleich dem Schuljahr, beginnt also im September und endet im Juli.

ANMELDUNG

Ihr Kind kann die Kinderkrippe ab einem Alter von 12 Monaten besuchen.
Wenn ihr Kind im laufenden Krippenjahr das 3. Lebensjahr vollendet, besteht die Möglichkeit
das Krippenjahr zu beenden. Die Voraussetzungen dafür sind ein freier Platz in der
Kinderkrippe und die Absprache mit der Leitung. Es kann bei zu großer Nachfrage dazu
kommen, dass Ihr Kind während des Kinderkrippenjahres in den Kindergarten wechseln muss.

Um einen ständigen Wechsel in der Kinderkrippe zu vermeiden, gibt es festgelegte
Wechseltermine. Ein Eintritt ist daher aus pädagogischen Gründen nur im September oder im
Jänner (nach Ende der Ferien) möglich.
Je nach Alter und Persönlichkeit des Kindes, kann die Eingewöhnungsphase
2 bis 4 Wochen dauern.

Anmeldeformular Kinderkrippe der Marktgemeinde Preding 
zusätzlich bitte mit abgeben: eine Kopie der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises und des Meldezettels sowie folgende Formulare:

Sozialstaffel 2024/2025 Beilage B/C

Beilage D Fahrtkostenzuschuss

Merkblatt Kinderkrippe

Voranmeldungsformular Kinderkrippe

Bestätigungsformular für Zuzahlung der Heimatgemeinde für ortsfremde Kinder

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