Eheschließung – An was ist alles zu denken?
Wenn Sie sich entschlossen haben zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt anmelden. Dort wirt ein Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Österreich, ist für die Anmeldung zuständig, der letzte Wohnsitz in Österreich, bei einem längeren Urlaubsaufenthalt auch das Standesamt des Urlaubsortes, ansonsten das Standesamt Wien, Innere Stadt (A-1081 Wien, Schlesingerplatz 4, Tel.Nr. 0043 (0) 140134).
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird empfohlen. Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach Sachlage sehr unterschiedlich und die Besorgung der Unterlagen manchmal auch sehr zeitaufwendig sein. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Dokumente für die Anmeldung mitzubringen sind.
Erforderliche Urkunden und Nachweise zur Anmeldung einer Eheschließung
Allgemein:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate) für Mann und Frau; bei im Ausland Geborene: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis für Mann und Frau, bei Ausländern Reisepass
- Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel) für Mann und Frau
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
Bei Minderjährigen:
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung
- Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeitserklärung mit Rechtskraftklausel (männliche Verlobte zwischen 18 und 19 Jahre, weibliche Verlobte zwischen 15 und 16 Jahren)
Ausländer:
- bei Ausländern zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Heimatstandesamt bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates – Botschaft, Konsulat)
- Fremdsprachige Urkunden müssen von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein, es ist immer Original und Übersetzung vorzulegen.
Vorehen:
- Heiratsurkunde(n)
- Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftklausel
- Sterbeurkunde(n) der früheren Ehegatten
- Allenfalls Bescheid des BM für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung, wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat.
Gemeinsame voreheliche Kinder:
- Geburtsurkunde(n)
- Staatsbürgerschaftsnachweis(e), wenn vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes* Vaterschaftsanerkenntnis(se)
Gebühren:
Antrag auf Eheschließung im Standesamt
BuSt.: Euro 14,30
VwAbg.: Euro 10,90
je Heiratsurkunde
BuSt.: Euro 7,20
VwAbg.: Euro 2,10
je Mitteilung vorehelicher Kinder, je Beilage
BuSt.: Euro 3,90
Namensbestimmung Mann, Frau, Kind
BuSt.: Euro 14,30
VwAbg.: Euro 6,50
Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsmäßen Beurkundung nicht ausreichen.
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