Notwendige Unterlagen zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftnachweises
Antragsteller Kind ehelich geboren:
Geburtsurkunde des Antragstellers und der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern
ev. Staatsbürgerschaftsverleihungsurkunde
Antragsteller Kind unehelich geboren:
Geburtsurkunde des Antragstellers und der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen der Mutter
Antragsteller ehelich geboren:
Geburtsurkunde Antragsteller und Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
Heiratsurkunde des Antragstellers und Eltern
ev. Staatsbürgerschaftsverleihungsurkunde
Gebühren
Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
BuSt.: Euro 21,00
VwAbg.: Euro 6,20
Staatsbürgerschaftsnachweis
BuSt.: Euro 21,00
VWAbg.: Euro 14,10
Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.
Erforderliche Urkunden und Nachweise zur Beurkundung einer Geburt
Bei ehelicher Geburt
Geburtsurkunden der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
Heiratsurkunde der Eltern
allenfalls Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (Sterbeurkunde bzw. Scheidungsurteil od. Beschluss mit Rechtskraftbestätigung)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
Bei unehelicher Geburt, Mutter ledig
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
Bei unehelicher Geburt, Mutter verwitwet oder geschieden
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
Heiratsurkunde
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe
Vaterschaftsanerkenntnis
Wenn Sie gleichzeitig die Dokumente des Vaters (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldebestätigung) abgeben, kann der Vater bei der Abholung der Geburtsurkunde im Standesamt das Vaterschaftsanerkenntnis unterschreiben.
Ausländer
Die Staatsangehörigkeit kann mit einem Reisepass oder einer anderen Urkunde nachgewiesen werden. Fremdsprachige Urkunden müssen von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein, es ist immer Original und Übersetzung vorzulegen.
Gebühren
Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei
ab dem 2. Lebensjahr: Euro 11,10 (Bundesgebühr € 9,00, Verwaltungsabgabe € 2,10)
Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.
Informationen zur Vornamensgebung
Das Recht zur Vornamensgebung an ein Kind, dessen Personalstatut das österreichische Recht ist, steht nur den Obsorgeberechtigten, bei unehelichen Kindern der Mutter, zu. Bei Kindern muss zumindest der erste Vorname dem Geschlecht entsprechen. Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden.
Beim Wunsch nach einen Doppelnamen (z.B. Eva-Maria, Karl-Heinz) machen wir darauf aufmerksam, dass der Bindestrich -aus welchen Gründen auch immer -später nicht ohneweiteres weggelassen werden kann; andererseits ist es auch nicht möglich später zwei Vornamen durch einen Bindestrich zu verbinden. Derartige Veränderungen können später nur im Wege einer behördlichen Namensänderung, die mit Kosten verbunden ist, durchgeführt werden. Die Schreibung der Vornamen unterliegt grundsätzlich den gültigen Rechtschreibregeln. Alle gewünschten Vornamen müssen bereits im LKH bzw. beim Arzt beim Ausfüllen der Geburtsanzeige angegeben werden.
Wenn Sie sich entschlossen haben zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt anmelden. Dort wirt ein Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Österreich, ist für die Anmeldung zuständig, der letzte Wohnsitz in Österreich, bei einem längeren Urlaubsaufenthalt auch das Standesamt des Urlaubsortes, ansonsten das Standesamt Wien, Innere Stadt (A-1081 Wien, Schlesingerplatz 4, Tel:. +43 0 140134).
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird empfohlen. Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach Sachlage sehr unterschiedlich und die Besorgung der Unterlagen manchmal auch sehr zeitaufwendig sein. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Dokumente für die Anmeldung mitzubringen sind.
Erforderliche Urkunden und Nachweise zur Anmeldung einer Eheschließung
Allgemein:
Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate) für Mann und Frau; bei im Ausland Geborene: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis für Mann und Frau, bei Ausländern Reisepass
Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel) für Mann und Frau
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
Bei Minderjährigen:
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung
Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeitserklärung mit Rechtskraftklausel (männliche Verlobte zwischen 18 und 19 Jahre, weibliche Verlobte zwischen 15 und 16 Jahren)
Ausländer:
bei Ausländern zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Heimatstandesamt bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates – Botschaft, Konsulat)
Fremdsprachige Urkunden müssen von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein, es ist immer Original und Übersetzung vorzulegen.
Vorehen:
Heiratsurkunde(n)
Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftklausel
Sterbeurkunde(n) der früheren Ehegatten
Allenfalls Bescheid des BM für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung, wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat.
Gemeinsame voreheliche Kinder:
Geburtsurkunde(n)
Staatsbürgerschaftsnachweis(e), wenn vorhanden
Nachweis des Wohnsitzes* Vaterschaftsanerkenntnis(se)
Gebühren
Antrag auf Eheschließung im Standesamt
BuSt.: Euro 21,00
VwAbg.: Euro 10,90
je Heiratsurkunde
BuSt.: Euro 9,00
VwAbg.: Euro 2,10
je Mitteilung vorehelicher Kinder, je Beilage
BuSt.: Euro 6,00
Namensbestimmung Mann, Frau, Kind
BuSt.: Euro 21,00
VwAbg.: Euro 6,50
Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsmäßen Beurkundung nicht ausreichen.
Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung eines Todesfalles
Urkunden und Nachweise des Verstorbenen:
Geburtsurkunde
Taufschein, wenn vor 1939 geboren
Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Auszug aus der Heimatrolle
Nachweis des letzten Wohnsitzes (Meldezettel)
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
Trauungsschein der letzten Ehe, wenn vor 1939 geheiratet
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
Gebühren
Sterbeurkunde oder Abschrift Sterbebuch
Bundesgebühr: 11,00 Euro
Verwaltungsabgaben: 2,10 Euro
Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.