Standesamt

Staatsbürgerschafts – Nachweis

Sie brauchen einen Staatsbürgerschaftsnachweis – Was brauchen Sie alles dazu?

Notwendige Unterlagen zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftnachweises

Antragsteller Kind ehelich geboren:

  • Geburtsurkunde des Antragstellers und der Eltern

  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen der Eltern

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • ev. Staatsbürgerschaftsverleihungsurkunde

Antragsteller Kind unehelich geboren:

  • Geburtsurkunde des Antragstellers und der Mutter

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen der Mutter

Antragsteller ehelich geboren:

  • Geburtsurkunde Antragsteller und Eltern

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen

  • Heiratsurkunde des Antragstellers und Eltern

  • ev. Staatsbürgerschaftsverleihungsurkunde

Gebühren

Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
BuSt.: Euro 21,00
VwAbg.: Euro 6,20

Staatsbürgerschaftsnachweis
BuSt.: Euro 21,00
VWAbg.: Euro 14,10

Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.

Geburten

Geburt eines Kindes – Was brauchen die Eltern, was ist zu tun?

Erforderliche Urkunden und Nachweise zur Beurkundung einer Geburt

Bei ehelicher Geburt

  • Geburtsurkunden der Eltern

  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • allenfalls Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (Sterbeurkunde bzw. Scheidungsurteil od. Beschluss mit Rechtskraftbestätigung)

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen

Bei unehelicher Geburt, Mutter ledig

  • Geburtsurkunde der Mutter

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen

Bei unehelicher Geburt, Mutter verwitwet oder geschieden

  • Geburtsurkunde der Mutter

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen

  • Heiratsurkunde

  • Nachweis der Auflösung der letzten Ehe

Vaterschaftsanerkenntnis

Wenn Sie gleichzeitig die Dokumente des Vaters (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldebestätigung) abgeben, kann der Vater bei der Abholung der Geburtsurkunde im Standesamt das Vaterschaftsanerkenntnis unterschreiben.

Ausländer

Die Staatsangehörigkeit kann mit einem Reisepass oder einer anderen Urkunde nachgewiesen werden. Fremdsprachige Urkunden müssen von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein, es ist immer Original und Übersetzung vorzulegen.

Gebühren

Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei

ab dem 2. Lebensjahr: Euro 11,10 (Bundesgebühr € 9,00, Verwaltungsabgabe € 2,10)

Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.

Informationen zur Vornamensgebung

Das Recht zur Vornamensgebung an ein Kind, dessen Personalstatut das österreichische Recht ist, steht nur den Obsorgeberechtigten, bei unehelichen Kindern der Mutter, zu. Bei Kindern muss zumindest der erste Vorname dem Geschlecht entsprechen. Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden.

Beim Wunsch nach einen Doppelnamen (z.B. Eva-Maria, Karl-Heinz) machen wir darauf aufmerksam, dass der Bindestrich -aus welchen Gründen auch immer -später nicht ohneweiteres weggelassen werden kann; andererseits ist es auch nicht möglich später zwei Vornamen durch einen Bindestrich zu verbinden. Derartige Veränderungen können später nur im Wege einer behördlichen Namensänderung, die mit Kosten verbunden ist, durchgeführt werden. Die Schreibung der Vornamen unterliegt grundsätzlich den gültigen Rechtschreibregeln. Alle gewünschten Vornamen müssen bereits im LKH bzw. beim Arzt beim Ausfüllen der Geburtsanzeige angegeben werden.

Trauungen

Eheschließung – An was ist alles zu denken?

Wenn Sie sich entschlossen haben zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt anmelden. Dort wirt ein Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Österreich, ist für die Anmeldung zuständig, der letzte Wohnsitz in Österreich, bei einem längeren Urlaubsaufenthalt auch das Standesamt des Urlaubsortes, ansonsten das Standesamt Wien, Innere Stadt (A-1081 Wien, Schlesingerplatz 4, Tel:. +43 0 140134).

Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird empfohlen. Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach Sachlage sehr unterschiedlich und die Besorgung der Unterlagen manchmal auch sehr zeitaufwendig sein. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Dokumente für die Anmeldung mitzubringen sind.

Erforderliche Urkunden und Nachweise zur Anmeldung einer Eheschließung

Allgemein:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate) für Mann und Frau; bei im Ausland Geborene: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis für Mann und Frau, bei Ausländern Reisepass

  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel) für Mann und Frau

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen

Bei Minderjährigen:

  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung

  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeitserklärung mit Rechtskraftklausel (männliche Verlobte zwischen 18 und 19 Jahre, weibliche Verlobte zwischen 15 und 16 Jahren)

Ausländer:

  • bei Ausländern zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Heimatstandesamt bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates – Botschaft, Konsulat)

  • Fremdsprachige Urkunden müssen von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein, es ist immer Original und Übersetzung vorzulegen.

Vorehen:

  • Heiratsurkunde(n)

  • Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftklausel

  • Sterbeurkunde(n) der früheren Ehegatten

  • Allenfalls Bescheid des BM für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung, wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat.

Gemeinsame voreheliche Kinder:

  • Geburtsurkunde(n)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis(e), wenn vorhanden

  • Nachweis des Wohnsitzes* Vaterschaftsanerkenntnis(se)

Gebühren

Antrag auf Eheschließung im Standesamt
BuSt.: Euro 21,00
VwAbg.: Euro 10,90

je Heiratsurkunde
BuSt.: Euro 9,00
VwAbg.: Euro 2,10

je Mitteilung vorehelicher Kinder, je Beilage
BuSt.: Euro 6,00

Namensbestimmung Mann, Frau, Kind
BuSt.: Euro 21,00
VwAbg.: Euro 6,50

Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsmäßen Beurkundung nicht ausreichen.

Sterbefälle

Sterbefall- Was benötigt man zur Beurkundung?

Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung eines Todesfalles

Urkunden und Nachweise des Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde

  • Taufschein, wenn vor 1939 geboren

  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Auszug aus der Heimatrolle

  • Nachweis des letzten Wohnsitzes (Meldezettel)

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe

  • Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil

  • Trauungsschein der letzten Ehe, wenn vor 1939 geheiratet

  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen

Gebühren

Sterbeurkunde oder Abschrift Sterbebuch
Bundesgebühr: 11,00 Euro
Verwaltungsabgaben: 2,10 Euro

Sämtliche Urkunden und Nachweise immer im Original vorlegen! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.

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