Hier finden Sie die aktuelle Vorlage für die Veranstaltungsanzeige in der Gemeinde:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541065/127384147

Wir bitten Sie die Anzeige bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an gde@preding.eu zu senden. Die Bewilligung inkl. Rechnung über die Verwaltungsgebühren erhalten Sie dann per Post von uns.

Aus aktuellem Anlass (Unfall mit Hüpfburg auf einer öffentlichen Veranstaltung mit vier Verletzten) wird unter Hinweis auf die Bestimmungen des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012 – StVAG, der Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 – VSVO und der Veranstaltungsformularverordnung 2012 – VFVO nochmals Folgendes ausgeführt:


Das Aufstellen und der Betrieb von Hüpfburgen auf öffentlichen Veranstaltungen gilt als mobiler Veranstaltungsbetrieb im Sinne des § 2 Z. 3 Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 – StVAG und ist somit nach § 10 StVAG bewilligungspflichtig. Zuständige Behörde ist die Landesregierung.
Für die Bewilligung nach § 10 StVAG ist das Formular „Mobile Veranstaltung / mobiler Veranstaltungsbetrieb – Antrag“ zu verwenden.
Beizulegen sind

  1. eine detaillierte technische Beschreibung und
  2. ein Überprüfungsbefund einer Prüfstelle gemäß § 20 Abs. 6 StVAG, welcher nicht älter als zwei Jahre sein darf und die Mängelfreiheit sowie die ordnungsgemäße Benützbarkeit und Sicherheit bestätigt; er hat auch die Anzahl der Plaketten, die anzubringen sind, festzulegen.