Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Preding auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Preding gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie unter
Bildmarke (URL ergänzen)Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Preding
Tel. (03185 / 22 22 ) oder E-Mail: gde@preding.eu