Vereinbarung Nachmittagsbetreuung SJ 2025/2026
FORMULAR Änderung der Anwesenheit
FORMULAR Abmeldung Nachmittagsbetreuung zum Semesterende
FORMULAR Abmeldung Nachmittagsbetreuung KOMPLETT.
Tariffestsetzung der Nachmittagsbetreuung im Schuljahr 2025/2026
Für das Schuljahr 2025/2026 wurden die tatsächlichen Kosten für die Nachmittagsbetreuung mit EUR 42,00 pro Tag/Woche im Monat berechnet. Laut Vorgaben des Landes Steiermark soll die Nachmittagsbetreuung kostendeckend geführt werden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Preding hat in seiner Sitzung am 18.06.2025 beschlossen, den Elternbeitrag im Schuljahr 2025/2026 mit EUR 27,00 pro Tag/Woche im Monat festzulegen.
d.h.
1 Tag / Woche | 27,00 | / Monat |
2 Tage / Woche | 54,00 | / Monat |
3 Tage / Woche | 81,00 | / Monat |
4 Tage / Woche | 108,00 | / Monat |
5 Tage / Woche | 135,00 | / Monat |
Um die finanzielle Belastung für Familien weiterhin möglichst gering zu halten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv zu unterstützen, wird die Differenz von EUR 15,00 als eine erhöhte Förderung der Marktgemeinde Preding direkt von den tatsächlichen Kosten in Abzug gebracht.
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung
Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist bindend für das gesamte Schuljahr.
Gemäß § 12a Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz ist eine Ab- bzw. Ummeldung während des Unterrichtsjahres nur in folgenden Fällen zulässig:
- Bis spätestens drei Wochen vor dem Ende des ersten Semesters, (Semesterende ist 13.02.2026)
oder
- Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe, wie z. B. Klassen- oder Schulwechsel, längere Krankheit der Schülerin/des Schülers oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse.
Ein Ansuchen um Abmeldung oder Ummeldung ist in jedem Fall schriftlich an den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Preding zu richten.
Ummeldung der Betreuungstage zu Schulbeginn
Sollten sich zu Schulbeginn Änderungen ergeben – etwa im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit der Betreuung mit dem Stundenplan – besteht die Möglichkeit, eine Ummeldung der Betreuungstage bis spätestens zwei Wochen nach Schulbeginn, also bis Freitag, 19.09.2025. In diesem Zeitraum ist keine Zustimmung der Schulleitung bzw. des Schulerhalters erforderlich.
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Formular „Änderung der Anwesenheit“.
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